Neuerungen und Änderungen bei ÖTV-Turnieren ab 2019

Turniere

Änderungen und Neuerungen im Turnierwesen ab 1.1.2019

Nach der im August abgehaltenen ÖTV-Online-Turnierumfrage wurden einige Punkte in der ÖTV-Wettspielordnung überarbeitet und am 8.12.2018 durch das Länderkuratorium bestätigt.

Markus Pingitzer, 

Hier ein Auszug der Änderungen in der Wettspielordnung (gültig ab 1.1.2019):

§ 36 Nennung:
(1) Der Nennschluss muss bei allen vom ÖTV genehmigten Turnieren der allgemeinen Klasse, Senioren und Jugend, wie folgt aussehen:

Nennschluss: Freitag, 23:59 Uhr --> Turnierbeginn am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag bzw. Freitag
Nennschluss: Dienstag, 23:59 Uhr
 -->Turnierbeginn am Samstag, Sonntag bzw. Montag                     

Ausgenommen davon sind Doppel-Bewerbe, bei denen der Nennschluss am Tag des Spielbeginns des Einzel-Hauptbewerbs sein kann.

§ 37 Nachnennungen und Abmeldungen:
(1) Nachnennungen, die nach dem offiziellem Nennschluss angenommen werden, dürfen nicht für den Hauptbewerb berücksichtigt werden. Diese Spieler dürfen nur in der Qualifikation antreten. Ausgenommen sind Personen, die eine Wild Card bekommen. Nur bei Bewerben, bei denen die keine Qualifikation (z.B. Senioren) vorgesehen ist, dürfen die Spieler in den Hauptbewerb hinzugefügt werden, jedoch darf die Setzliste hier nicht beeinflusst werden.

(2) Spieler, die sich nach dem Nennschluss (aber vor der Auslosung) abmelden, müssen das volle Nenngeld bezahlen. Diese Spieler werden aber bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

(3) Spieler, die sich nach der Auslosung abmelden, werden durch LuckyLoser oder Alternates ersetzt (sollte es Beides nicht geben, dann wird das Spiel mit w.o. gewertet). Die abgemeldeten Spieler müssen das volle Nenngeld bezahlen.

(4) Eine ärztliche Bestätigung oder sonstige unerwartete Ereignisse führen nicht zu einem Nenngelderlass.

§ 39 Nenngeld:
Jugend Indoor: € 40,-
Jugend Outdoor: € 30,-

§ 40 Preise:
Für ITN-Turniere, bei denen Preisgeld ausbezahlt wird, muss eine ÖTV-Turnierabgabe bezahlt werden.

§ 43 Auslosung und Setzung:
Die Auslosung und der Zeitplan müssen spätestens 3 Tage vor dem offiziellem Turnierbeginn vom Turnierleiter unter Kontrolle des Oberschiedsrichters veröffentlicht werden. Ausgenommen davon sind Doppel-Bewerbe, da bei diesen der Nennschluss am Tag des Spielbeginns des Einzel-Hauptbewerbs sein kann.

Bezüglich Berechnungsmodalität bei den einzelnen Ranglisten (Jugend, Allgemeine Klasse und Senioren) gibt es auch einige Anpassungen (gültig ab 18.12.2018).

In allen Ranglisten gibt es immer kurz vor Weihnachten eine Jahresendrangliste inklusive der Altersklassenanpassungen für die kommende Saison.

          Jugend:

  • Der ITF-Punktefaktor wurde auf 15 angepasst
    Punkte = ITF-Punkte x Faktor 15
  • Der TE-Punktefaktor wurde auf 5 angepasst
    Punkte = Tennis Europe-Punkte x Faktor 5
  • Tennis Europe Punkte werden nur bis zu einer Grenze von über 55,1 Punkte berücksichtigt
  • Ein fünftes Berechnungsmodul (Tennis Europe U17-Faktor) wurde neu eingefügt
    Spieler der Altersklasse U17 bekommen bis Juni des Jahres die Tennis Europe-Punkte mit Punktestand Ende Dezember (mehr als 55,1 Punkte) Prozentuell gutgeschrieben. 
    Punkte = Tennis Europe-Punkte x U17-Faktor x Faktor 5Jänner 100%, Februar 83,3%, März 66,7%, April 50%, Mai 33,3%, Juni 16,7%, Juli 0%.Allgemeine Klasse:
  • Ein fünftes Berechnungsmodul (Internationale Turnierpunkte laut ITF World Ranking) wurde neu eingefügt, der Faktor wurde mit 0,9 festgelegt 
    Punkte = ITF WORLD RANKING Punkte x Faktor 0,9.
    Senioren:
  • Bei KAT II, III und IV Turnieren bekommen Spielerinnen und Spieler nur mehr Punkte, wenn sie ein Match gewonnen haben.