Neue Covid- Verordnung ab Mi 19. Mai

 

 

Ab Mittwoch, den 19.05. gelten neue Covid-Regeln für den Tennissport. Im Folgenden die wichtigsten Infos für dich:

  • Einzel und Doppel-Spiele sind erlaubt!
  • Umkleiden und Duschen werden aufgesperrt
    (max. Personenanzahl zwei UND Maskenpflicht – außer beim Duschen)!
  • Das Betreten unserer Tennisanlage ist ab Mittwoch nur mit FFP2-Maske sowie getestet, geimpft oder genesen möglich
    (“Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr”)!
  • Gesamte Terrasse ist auch wieder “TC Cafe-Bereich”, in dem die Gastro-Verordnung gilt (Nachweis im Sinne der 3G-Regel notwendig)!
     

Die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass im Tennis Einzel und Doppel im herkömmlichen Sinn, Turniere sowie das Gruppentraining Indoor und Outdoor ab 19. Mai möglich sein werden. Somit können u. a. die Mannschaftsmeisterschaften Allgemeine Klasse und Senioren in allen Bundesländern ebenso starten wie die Bundesliga Allgemeine Klasse.

Das Gesundheitsministerium setzt in der aktuellen Verordnung bis 30. Juni weiters fest, dass die Voraussetzung für das Betreten der nicht öffentlichen Sportstätten in allen Sparten der Sportwelt der “Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr” ist. Das bedeutet, dass man auch die Tennisanlagen nur betreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen (3G-Regel) ist.
Selbsttests werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis.
Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und nun vor allem auch die Nutzung der Umkleiden und Duschen wieder möglich.

Wir appellieren an alle Mitglieder, die Regeln entsprechend den Vorgaben einzuhalten, um die Gesundheitsgefährdung zu minimieren und somit das Image des Tennis als sichere Sportart zu festigen. 
Sind wir uns der großen Verantwortung bewusst! Danke für dein Verständnis.

 

 

 

DETAILS der 3G-Regel:

Alle SpielerInnen, die im Verein in ihrer Freizeit Tennis spielen und an der Mannschaftsmeisterschaft teilnehmen, dürfen nur mit einem der folgenden Nachweise die Anlage betreten:

1.     ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

2.     ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

3.     ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

4.     eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

5.     ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte
a) Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
b) Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
c) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
d) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf,

6.     ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde,

7.     ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

 
Sämtliche Regelungen im Detail ab dem 19.05.: LINK

 

 

 

 

 

 

 

TC Cafe.Bar.Lounge
Für das TC Cafe gilt ab 19.05. die Gastroverordnung:

  • Aufenthalt ist bis 22 Uhr gestattet
  • Betreten des Gastronomie-Bereichs ist nur mit Nachweis im Sinne der “3G-Regel” erlaubt
  • Besucher-Obergrenzen pro Tisch: 4 Personen indoor, 10 Personen outdoor
  • Registrierung notwendig
  • FFP2-Maskenpflicht außer am Tisch
  • Es darf nur im Sitzen konsumiert werden; Konsumation an der Bar ist nicht erlaubt

Ab 19.05. wird wieder der gesamte Terrassenbereich vom Team des TC Cafes bespielt.
Da ohnehin auf der gesamten Anlage die 3G-Regel gilt, ist dies auch auf sämtlichen Sitzplätzen auf der Terrasse der Fall und muss nachgewiesen werden.